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BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Vormundschaftsgericht; Vormundschaftsgerichtliche Aufsicht; Betreuer; Pflichtwidrigkeit; Beschwerderecht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Gegen eine Äußerung des Vormundschaftsgerichts ist Beschwerde nicht zulässig
- Judicialis
FGG § 20 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 20 Abs. 1
Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwandorf - XVII 63/96
- LG Amberg - 31 T 904/99
- BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 786
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter …
Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
Dabei kann es auch befugt sein aufzuzeigen, ob eine beabsichtigte Maßnahme des Betreuers als pflichtwidrig zu beurteilen ist oder nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 117/119 m.w.N.). - BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98
Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
Beeinträchtigt wird das Recht, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLGZ 1998, 82/84 m.w.N.).